SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Ottersweier, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unseren Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich mein/wir unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Ottersweier auf mein/unser Konto gezogene/n Lastschrift/en einzulösen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.


Hinweise:
Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. ein neues Objekt für die Grundsteuer) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Gemeinde Ottersweier, Laufer Straße 18, 77833 Ottersweier
DE93OTT00000010711
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Ottersweier vergeben.

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Gemeinde Ottersweier
Gemeindekasse

Frau Stublla, Tel.: 07223 986052

E-Mail: safete.stublla@ottersweier.de

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